25 Jan 2010 09:41 pm
Gebrauchtwagen Ankauf
Der Ankauf von Gebrauchtwagen jeglichen Zustands wird heutzutage von den meisten Händlern angeboten. Hierbei ist es oft gleichgültig, ob der PKW Gebrauchtwagen in neuwertigem Zustand ist oder hohe Laufleistungen und andere Mängel ausweist. Kaufinteressenten lassen sich also problemlos finden. Selbstverständlich sollte vor einer Entscheidung zunächst der Marktpreis erforscht werden. Es empfiehlt sich, bei mehreren Händlern anzufragen und die Preise vor allem im Internet miteinander zu vergleichen. Niederlassungen, die nur eine bestimmte Marke anbieten, bieten den Ankauf des Gebrauchtwagens beispielsweise oft nur bei Kaufinteresse des Kunden für ein Fahrzeug in Ihrem Autohaus an. Bei einer abweichender Marke wird zudem meistens ein niedriger Preis angeboten. Ein BMW wird in einem VW Autohaus wird nämlich schwieriger zu verkaufen sein als bei einem passenden Händler.
Beim Ankauf zum Beispiel eines Audi Gebrauchtwagen ist es wichtig, ordentliche Verträge zu nutzen. Ideale Musterverträge kann man im Internet oder in der Buchhandlung günstig kaufen. Sollte der Gebrauchtwagen von einem privaten Verkäufer angeboten werden, ist eine genaue Inspizierung und eine Probefahrt unabdingbar. Hier gilt nämlich die Regel, gekauft wie gesehen. Mängel, die übersehen werden, können nach Vertragsschluß nämlich nicht mehr beanstandet werden.
Ganz anders ist es jedoch beim Ankauf eines Gebrauchtwagen Deutschland von einem Händler. Der Händler muss den Käufer über alle Mängel aufklären und diese im Vertrag festhalten. Sollten nach Vertragsschluss unbekannte Mängel auftauchen, die eindeutig bereits vor dem Kauf vorhanden waren, muss der Händler diese reparieren oder den Wagen erneut zurücknehmen. Der Käufer hat hierbei jedoch lediglich eine Frist von sechs Monaten, den Verkäufer über auftretende Mängel zu informieren.