29 Nov 2010 09:56 am

Wenn Sie Ihren Umzug planen sollten Sie nichts dem Zufall überlassen, schon gar nicht, wo Sie Ihren Umzugswagen für das Be- und Entladen vor der alten und neuen Wohnung parken. Gerade in größeren Städten in denen chronischer Parkplatzmangel herrscht, können Sie viel Zeit und Nerven einbüßen, wenn Sie mit dem voll beladenen Umzugs-LKW Runde um Runde drehen müssen, weil weit und breit kein Parkplatz in Sicht ist. Was also tun? Mit Stühlen, Tischen und bunt bemalten Schildern ganz spontan ein Halteverbot basteln? Besser nicht! Ist nämlich verboten und kann sehr teuer werden. Organisieren Sie sich lieber ein amtliches Halteverbot für den Umzug. Dieses können Sie selbst beantragen oder einfach und komfortabel bei einem professionellen Dienstleister in Auftrag geben.

Das Halteverbot selbst beantragen

Sie möchten Ihr amtliches Halteverbot selbst einrichten? Dann führt Sie Ihr Weg erst einmal zu dem für Sie zuständigen Straßenverkehrsamt, wo Sie einen dementsprechenden Antrag einreichen. Dafür müssen Sie Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer, den Umzugstermin und die voraussichtliche Dauer des Umzuges angeben. Ziehen Sie in einen anderen Ort, reichen Sie auch dort einen Antrag ein. Wird Ihnen die Erlaubnis, ein Halteverbot einzurichten, erteilt, legen Sie diese Genehmigung eine Woche vor dem Umzugstermin bei der örtlichen Polizeidienststelle vor. Anschließend dürfen Sie, ca. vier bis fünf Tage vor dem Umzugstag die Halteverbotsschilder aufstellen, für deren Rückgabe Sie nach dem Umzug ebenfalls verantwortlich sind.

Das Halteverbot von Dienstleistern einrichten lassen

Sie haben mit Ihrem Umzug schon genug um die Ohren? Dann lassen Sie sich doch einfach das Halteverbot von einem professionellen Allrounder einrichten. Die Erledigung sämtlicher Formalitäten, Transport und Auf- bzw. Abbau der Halteverbotsschilder wird Ihnen ganz komfortabel von den Profis abgenommen. So wird der Wohnungswechsel zum Kinderspiel.

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