02 Mai 2011 12:50 pm

Einen Gebrauchtwagen kaufen ist nicht Vertrauenssache, sondern eine Frage akribischer Prüfung. Ob von Privat oder vom Händler, das Fahrzeug sollte innen und außen in sauberem, gepflegtem Zustand sein. Ein erster Rundgang offenbart sichtbare Schäden an Lack und Karosserie. Lassen sich Türen, Kofferklappe und Motorhaube leichtgängig öffnen und schließen, sind die Karosseriespalten gleichmäßig und die Dichtgummis in vernünftigem Zustand, kann man sich den Gebrauchtwagen näher ansehen. Das sollte ohne Zeitdruck und keinesfalls bei Regen oder Dunkelheit geschehen.

Die Angaben des Verkäufers hinsichtlich Fahrzeugalter, gefahrenen Kilometern sowie Wartungszustand und der Augenschein sollten sich nicht widersprechen. Starke Abnutzungen an Pedalgummis oder zerschlissene Fußmatten weisen auf hohe Laufleistungen hin. Im Motorenraum finden sich oft Hinweiszettel auf die letzte Wartung. Motorenölwechsel und Austausch von Kühl- oder Bremsflüssigkeit werden von vielen Werkstätten mit Kilometerstand und Datum dokumentiert. Bei Fahrzeugen mit Zahnriemen sollte der Nachweis der letzten Erneuerung im Motorenraum zu finden sein. Reifen tragen ein, manchmal verräterisches Herstellungsdatum.

Einen Gebrauchtwagen nie ohne ausgiebige Probefahrt kaufen. Dabei gilt es, das Fahrverhalten möglichst objektiv zu beurteilen und sich nicht vom Objekt der Begierde faszinieren zu lassen. Bei ungewöhnlichen Geräuschen Ursachen suchen. Beschleunigt das Fahrzeug, wie es die nominelle Motorleistung erwarten lässt? Ist die Lenkung präzise? Funktionieren die Bremsen, ohne nach rechts oder links zu ziehen? Sind alle Zusatzaggregate intakt? Auf jeden Fall sollte die Probefahrt über ein Stück Autobahn gehen, denn mancher Mangel offenbart sich erst jenseits von 100 km/h. Bordcomputer speichern den Durchschnittsverbrauch und offenbaren so möglicherweise ganz nebenbei ernüchternde Wahrheiten. Exorbitant hoch, kann der ein Hinweis auf mangelnde Pflege oder wenig schonende Fahrweise im Kurzstreckenbetrieb oder mit Vollgas sein. Nach der Probefahrt sollten an Bremsen, Ölwanne oder Antrieben keine Flüssigkeiten austreten. Bremsbeläge und Bremsscheiben auf Reststärke prüfen. Einen Rütteltest müssen Radaufhängungen und Schalldämpfer klaglos überstehen.

Hat der Gebrauchtwagen selbst die Prüfung bestanden, geht es an die Fahrzeugpapiere. Halterangaben und alle vom Verkäufer gemachten Aussagen müssen mit den schriftlichen Dokumenten absolut übereinstimmen. Bei allen darüber hinaus gehenden Aussagen des Verkäufers zum Fahrzeugzustand auf möglichst eindeutiger schriftlicher Fixierung im Vertrag bestehen. Wer vorgibt den Autoverkauf, für einen Freund abzuwickeln, ist nicht selten Händler und will damit die Mängelhaftung umgehen.

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